Mit Bescheid vom 23. Februar 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine stichprobenartige Prüfung nach § 107 WpHG unserer Gesellschaft angeordnet. Daher ist eine Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Abschlussprüfer derzeit nicht möglich. Erst dem Ergebnis dieser Prüfung wird das Testat erteilt. Der Jahresabschluss ist daher mit "Vorläufig" markiert.